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Ist Morbus Basedow eine Behinderung?

Es ist eine der häufigsten Fragen, die einem frisch Diagnostizierten durch den Kopf schießt: „Habe ich mit Morbus Basedow eine Behinderung?“

In der Regel kein Gdb bei Morbus Basedow

Ich kann dich beruhigen. Die Diagnose „Morbus Basedow“ (für sich allein stehend, also ohne weitere Einschränkungen) scheint laut Erfahrungen anderer Betroffener in der Regel keinen Behinderungsgrad/-ausweis (wie man ihn für die Nutzung von Vergünstigungen, Parkplätzen etc. kennt) zu ergeben.

Auch Dr. Brakebusch stellt in ihrem Ratgeber für Basedow-Betroffene fest, dass sich bezüglich Schwerbehinderung „oft Schwierigkeiten in der Bewertung des Morbus Basedow“ ergeben“3.

Allerdings kann ich mir sehr wohl vorstellen, dass eventuell auftretende Nachwirkungen bzw. Folgen des Basedow so schwer wiegen können, dass sie eine Einstufung als Behinderung rechtfertigen. Das könnte zum Beispiel Herzschäden sein: Brauchst Du zum Beispiel durch die Herzrhythmusstörungen einen Schrittmacher, eine Ablation (das Veröden krankhafter oder überzähliger Leitungsbahnen)1 oder eine Kardioversion2?

Auch Dr. Brakebusch ist der Ansicht, dass die Anerkennung gesundheitliche Probleme, die im Rahmen einer Autoimmunerkrankung (wie dem Morbus Basedow) auftreten, „individuell beurteilt und berücksichtigt“ werden sollten3.

GdB bei Augenbeteiligung?

Auch eine sehr starke Augenbeteilung (Endokrine Orbitopathie) könnte zu einem Behinderungsgrad führen. Ich habe schon von Menschen gehört, die ihren Schwerbehindertenausweis durch eine EO und die entsprechenden Seheinschränkungen erhalten haben. Auch hier verweise ich an Dr. Brakebusch, wie oben beschrieben – es muss individuell von der zuständigen Behörde (Versorgungsamt3) geprüft werden.

Bei einer EO könnte es beispielsweise darauf ankommen, wie sehr die Sehtüchtigkeit eingeschränkt ist (Wie stark ist der Sehnerv angegriffen? Wie weit kannst Du sehen, ist dein Sichtfeld irgendwie eingeschränkt?).

Nur Glubschaugen oder Juckreiz scheinen Erfahrungsberichten nach nicht auszureichen, weil sie zu keiner Einschränkung des Sehsinnes führen. Und da der nicht vollständige Lidschluss wegoperiert werden kann, denke ich, dass auch dieser nicht als Behinderung gilt.

Alle von denen ich gehört habe dass sie versucht haben „nur“ mit Basedow einen GdB durchzukriegen, sind gescheitert.

Das muss aber nicht für alle Basedowler zutreffen.

Wenn die Schilddrüse fehlt, gibt es laut Dr. Brakebusch einen GdB von 30 v.H.3 Dies wäre beispielsweie nach einer Operation oder einer Radiojodtherapie denkbar.

Die individuelle Einschätzung ist unumgänglich

Du siehst also, mit einem Morbus Basedow „allein“ gilt man in der Regel nicht als schwerbehinderter Mensch. Schwerwiegende Folgen unserer Autoimmunerkrankung, die den Betroffenen massiv einschränken, könnten aber unter Umständen tatsächlich zu einem Behinderungsgrad führen.

In jedem Fall muss der individuelle Fall von der zuständigen Behörde ganz individuell geprüft und beurteilt werden.

Übrigens: Ich selbst habe nie einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung aufgrund des Morbus Basedow gestellt. Ehrlich gesagt, bin ich damals nicht einmal auf die Idee gekommen. Denn ich habe mich nie – wie drücke ich das am besten aus? Ich habe mich nie „schwerbehindert gefühlt“, wenn Du weißt, was ich meine. Dennoch verstehe ich, dass es unter uns ganz sicher Betroffene gibt, die so fühlen.

P.S. In dieser „GdB-Tabelle“ ist der Morbus Basedow selbst gar nicht aufgeführt. Aber dafür werden zum Beispiel eine ganze Reihe Augenprobleme gelistet.

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Bitte beachte: Ich bin keine Ärztin, Heilpraktikerin oder dergleichen, also kein Fachmensch. Alle meine Beiträge basieren auf meinen eigenen Erfahrungswerten und über die Zeit gesammeltem Wissen.

  1. Vgl. Dahm, Valeria: „Ablation am Herzen“ unter: https://www.netdoktor.de/therapien/ablation-am-herzen/(abgerufen am 03.06.2022)
  2. Vgl. Dahm, Valeria: „Kardioversion“ unter: https://www.netdoktor.de/therapien/kardioversion/(abgerufen am 03.06.2022)
  3. Vgl. Brakebusch, Dr. med. Leveke & Heufelder, Armin: Leben mit Morbus Basedow – Ein Ratgeber, Deutschland: W. Zuckschwerdt Verlag München, 6. überarbeitete Auflage, 2011, S. 31., ISBN: 978-3-86371-011-8
Published inDer BasedowFakten und Wissen

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